AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Anmeldung erfolgt unter Anerkennung der folgenden Bedingungen:

1) Für die Teilnehmer*innen der Angebote besteht eine Aufsichtspflicht meinerseits erst ab Beginn der Veranstaltung und der unmittelbaren Übergabe durch die Erziehungsberechtigten. Die Aufsichtspflicht endet mit der Veranstaltung und der Übergabe an die Erziehungsberechtigten.

2) Alle Kursteilnehmer*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man sich auch bei gewährleisteter Aufsichtspflicht am und mit dem Pferd verletzen bzw. man vom Pferd fallen kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Reitpädagogin ist hierbei ausgeschlossen. Unberührt bleibt dabei die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

3) Einen Reithelm zu tragen ist Pflicht. Es sind genügend Reithelme (auch Kinderreithelme) vorhanden. Bitte achten Sie auf wetterfeste Kleidung, vor allem feste Schuhe.

4) Die Termine finden, wenn nicht anders angegeben, bei jeder Witterung und das ganze Jahr über statt. In den Schulferien und an Feiertagen erfolgen keine Termine. Auf Wunsch können in den Ferien Termine nach Absprache durchgeführt werden.

5) Die Pferde sind für die Arbeit als Therapiepferde ausgebildet und versichert. Es wird empfohlen eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung abzuschließen, sofern diese nicht bereits vorhanden ist.

6.) Auf dem Hof bitte immer Schritttempo fahren. Sie können die Parkplätze direkt an der Einfahrt vor dem Reitplatz benutzen. Das Betreten des Hofes ist aus versicherungsrechtlichen Gründen und zur Wahrung der Ruhe der Hofbesitzer und der anderen Pferdebesitzer*innen nur zu den vereinbarten Terminen gestattet.
Die Pferde dürfen nicht ohne vorherige Absprache gefüttert werden.

7) Die Gebühren für Kurse und Veranstaltungen werden von den Vertragspartner*innen überwiesen oder bar bezahlt. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular ist die Anmeldung durch die Inanspruchnahme des Platzes verbindlich, so dass der/die Teilnehmer*in auch bei Nichtteilnahme zur Zahlung verpflichtet ist. Es können keine Ersatztermine angeboten werden.

8) Im Falle einer Verhinderung der Reitpädagogin wird ein Ersatztermin vereinbart.

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